Familienforschung

Der BGV Wermelskirchen hat Anfang 2014 die Personenstandsurkunden des Standesamtes Wermelskirchen, die nicht dem Datenschutz unterliegen, digitalisiert.

Folgende Urkunden liegen vor:

  • Geburten 1810-1903 (Jg. 1904ff unterliegen dem Datenschutz)
  • Heiraten 1810-1933 (Jg. 1934ff unterliegen dem Datenschutz)
  • Sterbefälle 1810-1983 (Jg. 1984ff unterliegen dem Datenschutz)

Die Urkunden decken die Orte Wermelskirchen, Dabringhausen und Dhünn ab.


Beispielurkunde von 1810

Beispielurkunde von 1810

 


Da es sich hierbei um die Erstschriften der Urkunden handelt, wurden diese nach der Beurkundung weiter geführt. Dies bedeutet, dass auf den Urkunden häufig Nachträge ergänzt wurden, die noch dem Datenschutz unterliegen.

Aus diesem Grunde haben sich die Stadt Wermelskirchen und der BGV Wermelskirchen entschlossen, die Urkunden nicht im Internet zu veröffentlichen.

Die Urkunden stehen grundsätzlich jedermann zu Verfügung, der ein berechtigtes, persönliches Interesse hat.


Nach gesonderter Terminabsprache können die Urkunden im Rahmen der persönlichen Familienforschung im Archiv des BGV Wermelskirchen eingesehen werden.

Terminanfragen für einen Archivbesuch bitte an:

info@bgv-wermelskirchen.de


Für diejenigen, die nicht selbst ins Archiv kommen können, bietet der BGV Wermelskirchen den Service an, konkrete, persönliche Forschungsanfragen (also keine Aufträge für Dritte und keine komplette Stammbaumerstellungen) auch per E-Mail-Anfrage zu bearbeiten. Bei einer E-Mail-Anfrage ist ein ausgefüllter Benutzungsantrag als pdf-Anlage beizufügen. Auf der zweiten Seite des Benutzungsantrages ist unter Signatur „Standesamtsurkunden Wermelskirchen“ einzutragen. Aus personellen Gründen können nur Anfragen mit einem ausgefüllten pdf-Benutzungsantrag bearbeitet werden. Bearbeitungszeiten können verständlicherweise nicht angegeben werden. Im Falle zu umfangreicher Sucharbeiten muss die Forschung vor Ort erfolgen.

Forschungsaufträge können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

genealogie@bgv-wermelskirchen.de

Wir berechnen als Selbstkosten 0,70 € pro ausgedruckte Seite zuzüglich Versand und Portokosten. Mit jeder Postsendung werden maximal 5 Urkundenkopien verschickt.

Dateien werden grundsätzlich nicht verschickt.